Um die Wirtschaftlichkeit einzelner Leistungsbereiche wie stationäre Pflege, ambulante Pflege, Küche oder Zusatzleistungen präzise abzubilden.
Erstellung aussagekräftiger Auswertungen und Reports nach PBVVorgabenDiese können Sie direkt für Pflegesatzverhandlungen mit Kostenträgern und Sozialversicherungsträgern nutzen.
Digitale und strukturierte BuchhaltungsprozesseWir ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit und erfüllen höchste Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Dokumentation.
Ein digitales und sicheres Archiv Ihrer DokumenteAlle Belege, Auswertungen und Abschlüsse stehen Ihnen jederzeit in unserem webbasierten Dokumentenarchiv zur Verfügung - transparent, revisionssicher und jederzeit abrufbar.
Pflegeunternehmen profitieren von branchenspezifischen steuerlichen Regelungen,
die jedoch fachgerechte Beratung eines Steuerberaters für die Pflege erfordern:
Nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG sind Pflegeunternehmen von der Gewerbesteuer befreit, wenn mindestens 40 % der Pflegekosten durch gesetzliche Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträger übernommen werden. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für sämtliche Umsätze eines Pflegeunternehmens. Bestimmte Leistungen und Tätigkeiten können von der Steuerbefreiung ausgenommen sein und unterliegen dann der Gewerbesteuer. Liegt der Anteil privatversicherter oder selbstzahlender Kunden über 60 %, entfällt die Gewerbesteuerbefreiung vollständig – in diesem Fall fällt Gewerbesteuer ab einem Gewinn von über 24.500 € an. Der Freibetrag von 24.500 € gilt dabei ausschließlich für Einzelunternehmen und Personengesellschaften; andere Rechtsformen sind hiervon ausgenommen.
Viele Pflegeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerfrei, insbesondere Leistungen in der Alten-, Kranken- und Jugendhilfe. Aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung ist jedoch regelmäßig kein Vorsteuerabzug möglich. In bestimmten Fällen kann daher eine Umstrukturierung erforderlich sein, beispielsweise im Zusammenhang mit der Herstellung oder Nutzung von Betriebsimmobilien, um eine Struktur zu schaffen, die den Vorsteuerabzug ermöglicht.
Als Steuerberater für die Pflege prüfen wir Ihre Voraussetzungen und unterstützen Sie bei einer rechtssicheren umsatzsteuerlichen Behandlung unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte.
Die Lohnabrechnung ist ein zentraler Erfolgsfaktor in der Pflege: Fehler oder verspätete Auszahlungen führen schnell zu Unzufriedenheit und Personalfluktuation.
Als Steuerberater für die Pflege sorgen wir für:Pflegeunternehmen stehen vor hohen Investitionen und müssen regelmäßig ihre Liquidität sichern. Als Steuerberater für die Pflege unterstützen wir Sie neben der steuerlichen Betreuung unterstützen auch bei zentralen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
Als Steuerberater für die Pflege übernehmen wir Ihre Steuererklärungen und stellen sicher, dass alle branchenspezifischen Regelungen beachtet werden:
Obwohl wir als Online Steuerberater arbeiten, steht die persönliche Betreuung im Mittelpunkt. Jeder Mandant erhält feste Ansprechpartner mit Branchenexpertise, die über Telefon, Videokonferenz oder Nachrichtenportal erreichbar sind.
Profitieren Sie von unserer vollständig digitalen Arbeitsweise
Pflegeunternehmen müssen nach der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) arbeiten und den Kontenrahmen SKR 45 verwenden. Als Steuerberater für die Pflege sorgen wir dafür, dass alle Vorgaben erfüllt und gleichzeitig aussagekräftige Auswertungen für Pflegesatzverhandlungen erstellt werden.
Ja, wenn mindestens 40 % der Pflegekosten durch Sozialversicherungsträger oder Sozialhilfeträger übernommen werden. Liegt der Anteil privatversicherter Kunden über 60 %, entfällt die Befreiung.
Die meisten Pflegeleistungen sind umsatzsteuerbefreit. Umsatzsteuerpflichtig können jedoch Nebentätigkeiten wie Cafeterien, Beratungen oder Photovoltaikanlagen sein. Als Steuerberater für die Pflege stehen wir Ihnen zur Seite und prüfen, wo Befreiungen greifen und wo Umsatzsteuer fällig wird.
Durch Nettolohnoptimierung. Wir sind Ihr Steuerberater für die Pflege und setzen steuerlich begünstigte Gehaltsbestandteile ein, sodass Mitarbeiter netto mehr erhalten – ohne höhere Bruttokosten für das Unternehmen.
Ja, wir bereiten Finanzierungsgespräche vor, liefern aussagekräftige Zahlen und begleiten Sie, damit Banken keine Zweifel an der Stabilität Ihres Unternehmens haben.
Ob Pflegeheim, stationäre Einrichtung oder größerer Pflegedienst - wir sind Ihr spezialisierter Steuerberater für die Pflegebranche.
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