Das Einkommensteuergesetz unterscheidet die Gewinneinkünfte in die Gewinneinkünfte der Gewerbetreibenden, also z. B. Handwerker oder Einzelkaufleute, und die der freien Berufe oder der selbstständig Tätigen, also z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder auch Steuerberater. Natürlich gibt es da ...
Wie der Name schon sagt, wird bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Überschuss aus den Einnahmen dargestellt. Diese Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird auch 4/3-Rechnung genannt. Dies kommt daher, weil die Einnahmen-Überschuss-Rechnung in § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes verankert ...
Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist den freien Berufen vorbehalten. In dieser Gesellschaft können sich Angehörige der freien Berufe zur Ausübung ihres Berufs zusammenschließen. Sie wird gerne von Rechtsanwälten und von Steuerberatern genutzt. Die Gesellschafter einer ...
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