Bekannt aus
Am Ende des Jahres muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Lohneinkünfte sowie die einbehaltenen Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialversicherungsabgaben bescheinigen. Diese Lohnsteuerbescheinigung benötigt der Arbeitnehmer nicht nur für seine ...
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