Bekannt aus
Die Beitragsbemessungsgrenze, für die höchsten Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden, liegt im Jahr 2020 bei 56.250 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung, bei 82.800 Euro (West) und 77.400 Euro (Ost) für die gesetzliche Rentenversicherung sowie bei 101.400 Euro (West) und ...
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