Bekannt aus
Mit dem 7. Änderungsgesetz SGB IV wurde festgelegt, dass auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten, den sogenannten Minijobbern, in den Entgeltmeldungen ein Steuerbaustein eingeführt wird. Die erweiterte Meldepflicht gilt grundsätzlich schon seit dem 1. Januar 2021. Im Einvernehmen mit ...
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