Bekannt aus
Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten, die dem Grunde, der Höhe und dem Zeitpunkt nach noch unsicher sind. Sie berücksichtigen zukünftige Risiken und werden als Fremdkapital auf der Passivseite ausgewiesen. Sie sind deshalb zu berücksichtigen, weil diese Verbindlichkeiten bereits ...
Im Jahresabschluss sind u.a. Rückstellungen zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten. Das heißt die Verbindlichkeiten sind zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung bereits bekannt, allerdings der Höhe nach ungewiss. Durch die Erfassung der Rückstellungen im Jahresabschluss werden ...
Einmal im Monat die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.